Rechtsanwalt Dr. Matthias Wetterau (bis 2023)
1979-1981 Ausbildung zum Bankkaufmann, anschließend Jurastudium an den Universitäten Passau und Köln, mit den Schwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Bankrecht. 1992 Promotion mit dem Thema „Der Heilauftrag des Arztes und der entgegenstehende Wille des moribunden Patienten“.
1990 zweites Staatsexamen. Bis Ende 1992 in der Dresdner Bank AG in Düsseldorf tätig, sodann Teilhaber in der früheren Düsseldorfer Sozietät Dr. Heyll und Partner.
Seit Juli 2004 ist Dr. Wetterau in unserer Sozietät tätig. Die Grundlagen für seine anwaltliche Tätigkeit – ob beratend oder als Prozessbevollmächtigter – schaffte Dr. Wetterau als Singularanwalt in Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, bei dem er bereits seit 1992 zugelassen ist. Seit der Zulassungserweiterung für Anwälte bringt er seine Prozesserfahrung auch in allen Verfahren vor den Amts- und Landgerichten ein.
Aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts sind insbesondere folgende Tätigkeitsschwerpunkte hervorzuheben:
Erbrecht – Beratung im Erbfall sowie bei der Errichtung und Abwicklung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, Testamentsvollstreckung. Auch häusliche Besprechungstermine können im Bedarfsfalle kurzfristig vereinbart werden.
Familienrecht – Beratung bei Trennung und Scheidung (Unterhaltsansprüche, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Sorgerecht), Errichtung von Eheverträgen, Vermögensauseinander-setzung zwischen Ehegatten (Ermittlung von Grundstücks-, Sach- und Beteiligungswerten), Durchführung von Scheidungsverfahren – all dies auch im Falle einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Bankrecht – Beratung bei der Abwicklung von Kreditverträgen (Abschluss, Widerrufsrecht, Kündigung, Vorfälligkeitsentschädigungen, Prolongation), Verwertung von Kreditsicherheiten (Bürgschaft, Grundschuld und Hypothek), Durchsetzung von Forderungen aus allen in Betracht kommenden Verträgen
Wohnraum- und Gewerberaummietrecht – Beratung von Mietern und Vermietern von der Abmahnung bis zur Zwangsverwaltung, gerichtliche Durchsetzung von Zahlungs- und Räumungsansprüchen.
Privates Baurecht – baubegleitende Beratung von Bauunternehmern, Architekten, Ingenieuren und Bauherren vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme des Bauwerkes, insbesondere auch bei auftretenden Bauzeitverzögerungen und anderen Leistungsstörungen, Baumängeln und Abrechnungsproblemen.
Zwangsverwaltungsrecht – umfassende Beratung und Prozessführung für gerichtlich bestellte Zwangsverwalter (Inbesitznahme, Einforderung offener Mieten, Mietvertragskündigungen, Räumungsverfahren)
Welches Problem Sie auch immer zu bewältigen haben, Herr Dr. Wetterau wird mit Ihnen einen Lösungsweg erarbeiten. Für eine kurzfristige Terminsvereinbarung klicken Sie bitte hier.
Herr Dr. Wetterau ist Mitglied folgender Körperschaften:
- Deutscher Anwaltverein
- Düsseldorfer Anwaltverein
- Rechts- und Staatswissenschaftliche Vereinigung e.V., Düsseldorf
- Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf
- Vorstandsmitglied in den Fördervereinen: Verbund Katholischer Kliniken Düsseldorf VKKD, Marien Hospital und Krankenhaus Mörsenbroich-Rath