Rechtsanwalt Peter Preuß (bis 2018)

Peter Preuss

hat sich seit seiner Zulassung im Jahre 1986 zunächst auf das Wohnungsmietrecht und das gewerbliche Mietrecht spezialisiert, dass inzwischen einen Schwerpunkt der Tätigkeit der Sozietät. Aufgrund seiner langjährigen Beratungspraxis verfügt Rechtsanwalt Preuß über fundiertes Wissen in allen Rechtsgebieten “Rund um die Immobilie” (einschließlich Erschließungsbeitrags- und Kommunalabgabenrecht sowie Planungs- und Bauordnungsrecht). Das private Baurecht und das Architektenrecht bilden einen weiteren Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit.

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist Herr Preuß seit 1996 zum Treuhänder einer Düsseldorfer Hypothekenbank bestellt. Herr Preuß verfügt daher über spezielle Kenntnisse im Pfandbriefrecht, auch mit Auslandsbezug.

Die Beratung sowohl mittelständischer Unternehmen als auch Einzelpersonen erfolgt auch bei komplexeren Fragestellungen sorgfältig und umfassend, und berücksichtigt Regelungen aller in Betracht zu ziehender Rechtsgebiete. Sie zielt vor allem auf vorsorgende Gestaltung geplanter Rechtsgeschäfte und Streitvermeidung. Entwicklung, Gestaltung und strategische Ausrichtung sowie Kontrolle von Unternehmen gehören zu seinem wichtigen Erfahrungshintergrund, der für eine sachgerechte und ausgewogene Rechtsberatung unserer Mandantschaft nützlich ist.

Compliance, gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Fragestellungen gehören zu den täglichen Anforderungen. Herr Preuß verfügt über praktische Erfahrung im Bereich des Gesellschafts-, Stiftungs- und Vereinsrechts.

Seit Mai 2005 ist Herr Preuß Landtagsabgeordneter. Sein derzeitiger Schwerpunkt bildet die Gesundheitspolitik. Daher hat er detaillierte Spezialkenntnisse in den verschiedenen Rechtsbereichen des Gesundheitswesens.

Er ist Mitglied des Anwaltsvereins und der Rechtsanwaltskammer.