Rechtsanwalt Stefan Witthaut
Herr Witthaut ist 1960 geboren, verheiratet und hat drei Kinder. Das Studium an den Universitäten Würzburg und Münster/Westfalen schloss er 1986 mit Prädikatsexamen ab. Nach dem Referendariat beim Landgericht Düsseldorf ist er seit 1990 in seinem Wunschberuf als Rechtsanwalt in der Sozietät tätig.
Einen wesentlichen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Schadens- und Haftpflichtrecht, insbesondere auf den Gebieten des Verkehrszivilrechts, der Bauunternehmer- und der Architektenhaftpflicht. Dazu gehören zum einen die typischen Fragestellungen und Probleme, die sich bei der Verfolgung von Ansprüchen Geschädigter gegen den Versicherer oder der Abwehr solcher Ansprüche ergeben, zum anderen Fragen des Gesamtschuldnerausgleichs und des Regresses des für den Schaden aufkommenden Dritten, wie z.B. Sozialversicherungsträger.
Herr Witthaut vertritt seit vielen Jahren überregional Versicherungsgesellschaften wegen Haftpflichtschäden, vornehmlich gravierender Personenschäden, in Prozessverfahren. Ebenso vertritt er die Interessen Geschädigter gerichtlich und außergerichtlich. Herr Witthaut verfügt über große Erfahrung und weitgefächerte Kenntnisse, die für die Beurteilung auch komplexer Fragestellungen rechtlicher, medizinischer oder wirtschaftlicher Art notwendig sind.
Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Geltendmachung und Abwehr von Leistungsansprüchen aus der privaten Unfallversicherung, regelmäßig von Invaliditätsansprüchen. Für die Beurteilung von Leistungsansprüchen sind spezifische Problemstellungen aus dem Unfallversicherungsvertrag und seinem Bedingungswerk zu beachten. Die medizinische Einschätzung und Bewertung bleibender unfallbedingter Schäden ist regelmäßig aufgrund der Vorgaben des Versicherungsvertrages und der Empfehlungen in der medizinischen Fachliteratur zur Bemessung einer Invalidität zu überprüfen. Entsprechende besondere Kenntnisse hat sich Herr Witthaut im Zuge langjähriger Tätigkeit auch für private Unfallversicherer auf diesem Spezialgebiet angeeignet.
Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und vertretungsberechtigt vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen.