BGH: Erbschein ist nicht zwingend erforderlich

Der BGH hatte über die Kostenerstattungspflicht eines Kreditinstitutes für die Erteilung eines Erbscheins zu entscheiden. Das Kreditinstitut hatte ein gemeinschaftliches Testament vorgelegt bekommen, aus dem eindeutig hervorging, dass die Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen erben sollten. Die Bank bestand dennoch auf einem Erbschein, den die Erben beibrachten. Die Kosten beliefen sich auf rund 1.700,00 €. Die Erben forderten das Kreditinstitut zur Kostenerstattung auf. Ohne Erfolg. Der BGH entschied nun zu Gunsten der Erben. Danach reiche grundsätzlich ein eröffnetes notarielles Testament als Nachweis der Erbenstellung aus, ein privatschriftliches ebenfalls, nämlich wenn - wie hier - zweifelsfrei erkennbar sei, wer als [...]