BGH: Bearbeitungsgebühren auch bei Unternehmenskrediten unzulässig

Der Bundesgerichtshof hat am 04.07.2017 entschieden, dass formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsgebühren auch bei Unternehmenskrediten unzulässig sind. Wie bereits bei den Verbraucherkrediten, können diese Gebühren nun zurückverlangt werden. Da die Rückforderung der Verjährung unterliegt, können nur Bearbeitungsgebühren für Kredite ab 2014 zurückgefordert werden. Pressemitteilung Nr. 104/2017