BAG zur Pfändbarkeit der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD-VKA

Mit Urteil vom 18.05.2016 hat das BAG entschieden, dass die Jahressonderzahlung gemäß § 20 TVöD/VKA keine „Weihnachtsvergütung“ i.S.d. § 850a Nr. 4 ZPO darstellt und somit nicht den hierfür geltenden Pfändungseinschränkungen unterliegt. Die Systematik der Vollstreckungsschutzvorschriften der §§ 850a ff. ZPO verdeutliche, dass - unabhängig vom Charakter der Zahlung als Gratifikation oder Vergütung - nur eine zweckgerichtet im Zusammenhang mit Weihnachten geleistete Zuwendung dem Pfändungsschutz nach § 850a Nr. 4 ZPO unterfällt. Nach Auffassung des 10. Senats werde die tarifvertragliche Jahressonderzahlung gemäß § 20 TVöD/VKA jedoch nicht im Zusammenhang mit Weihnachten gezahlt. Der Wortlaut der Tarifnorm enthalte jedenfalls keinen Hinweis darauf, dass die Jahressonderzahlung aus Anlass von Weihnachten [...]