Das Bundesjustizministerium hat am 12.04.2016 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften (Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz – 2. MietNovG)“ vorgelegt.

Geplant sind in einer nächsten Mietrechtsreform danach folgende Änderungen:

  • Reduzierung der Modernisierungserhöhung auf 8%
  • neuer Tatbestand der Modernisierung für altersgerechten Umbau
  • Anwendung der Schonfristregelungen auch auf die ordentliche Kündigung
  • Ausweitung der Grundlage für Mietspiegel von 4 auf 8 Jahre
  • Ist-Wohnfläche als Grundlage für Betriebskosten und Mieterhöhungen

Die Reaktionen der Interessenverbände und Parteivertreter im Bundestag sind zum Teil sehr unterschiedlich. Es bleibt abzuwarten, wie der Referentenentwurf in Zukunft abgeändert wird.

Artikel aus der Immobilienzeitung vom 12.04.2016