Das Bundesjustizministerium hat am 12.04.2016 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften (Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz – 2. MietNovG)“ vorgelegt.
Geplant sind in einer nächsten Mietrechtsreform danach folgende Änderungen:
- Reduzierung der Modernisierungserhöhung auf 8%
- neuer Tatbestand der Modernisierung für altersgerechten Umbau
- Anwendung der Schonfristregelungen auch auf die ordentliche Kündigung
- Ausweitung der Grundlage für Mietspiegel von 4 auf 8 Jahre
- Ist-Wohnfläche als Grundlage für Betriebskosten und Mieterhöhungen
Die Reaktionen der Interessenverbände und Parteivertreter im Bundestag sind zum Teil sehr unterschiedlich. Es bleibt abzuwarten, wie der Referentenentwurf in Zukunft abgeändert wird.