BAG zur Anrechnung von Zwischenverdienst bei Annahmeverzug

Mit Urteil vom 24.02.2016 hat das BAG entschieden, dass Zwischenverdienst auf den Anspruch wegen Annahmeverzuges gemäß § 615 Satz 2 BGB nur in dem Umfang anzurechnen ist, wie er dem Verhältnis der beim Arbeitgeber ausgefallenen Arbeitszeit zu der im neuen Dienstverhältnis geleisteten Arbeitszeit entspricht. Sofern ein Arbeitnehmer somit Annahmeverzugslohn wegen einer Teilzeitbeschäftigung beanspruchen kann, muss er sich den Zwischenverdienst nur für solche Arbeitszeiten anrechnen lassen, für die er Annahmeverzugslohn erhält. In dem vom BAG zu entscheidenden Fall hatte eine Betriebskrankenkasse ihren Betrieb zum 31.12.2011 stillgelegt. Das Arbeitsverhältnis mit der klagenden Teilzeitkraft (12 Wochenstunden) wurde jedoch erst zum 31.12.2013 beendet. Seit [...]

Von |2017-07-03T12:02:57+02:0009.05.2016|Allgemein|

BGH: Keine Mietminderung wegen Diebstahls von vermieteter Einbauküche aus Kellerraum

Der Bundesgerichtshof am 13.04.2016 (Az. VIII ZR 198/15) entschieden, dass einem Mieter kein Recht zur Mietminderung zusteht, wenn eine vereinbarungsgemäß im Keller einer Mietwohnung eingelagerte Einbauküche gestohlen wird. Eine Mieterin hatte eine Wohnung samt Einbauküche angemietet und dafür einen Zuschlag gezahlt. Nach einigen Jahren hatte die Mieterin sich entschieden eine eigene Küche zu erwerben und lagerte die angemietete Einbauküche nach Absprache mit dem Vermieter im Keller, verbunden mit der Verpflichtung, diese am Ende des Mietverhältnisses wieder einzubauen. Die Küche wurde aus dem Keller gestohlen und die Mieterin minderte deswegen die Miete um den Zuschlag für die Küche. Dem hat der [...]

Von |2017-07-03T12:06:59+02:0014.04.2016|Allgemein|

Bundesjustizministerium legt neue Leitlinien für nächste Mietrechtsreform vor

Das Bundesjustizministerium hat am 12.04.2016 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften (Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz - 2. MietNovG)“ vorgelegt. Geplant sind in einer nächsten Mietrechtsreform danach folgende Änderungen: Reduzierung der Modernisierungserhöhung auf 8% neuer Tatbestand der Modernisierung für altersgerechten Umbau Anwendung der Schonfristregelungen auch auf die ordentliche Kündigung Ausweitung der Grundlage für Mietspiegel von 4 auf 8 Jahre Ist-Wohnfläche als Grundlage für Betriebskosten und Mieterhöhungen Die Reaktionen der Interessenverbände und Parteivertreter im Bundestag sind zum Teil sehr unterschiedlich. Es bleibt abzuwarten, wie der Referentenentwurf in Zukunft abgeändert wird. Artikel aus der Immobilienzeitung vom 12.04.2016

Von |2017-07-03T12:05:41+02:0012.04.2016|Allgemein|

BGH senkt Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 20.01.2016 (Az. VIII ZR 93/15) die formellen Anforderungen an die Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung erneut gesenkt. Er hat von seiner bisherigen Rechtsprechung Abstand genommen, wonach Voraufteilungen und Gesamtkosten aus der Betriebskostenabrechnung heraus ersichtlich sein mussten. Nunmehr genügt es nach Ansicht des BGH hinsichtlich der Angabe der Gesamtkosten, wenn der Vermieter bei der jeweiligen Betriebskostenart den Gesamtbetrag angibt, den er auf die Wohnungsmieter der gewählten Abrechnungseinheit umlegt. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter diesen Gesamtbetrag vorab um nicht auf den Mieter umlagefähige Kostenanteile bereinigt hat; einer Angabe und Erläuterung der zum angesetzten Gesamtbetrag führenden [...]

Von |2017-07-03T12:06:03+02:0016.03.2016|Allgemein|
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